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   BVerwG, 16.01.1969 - III C 76.65   

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https://dejure.org/1969,813
BVerwG, 16.01.1969 - III C 76.65 (https://dejure.org/1969,813)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1969 - III C 76.65 (https://dejure.org/1969,813)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1969 - III C 76.65 (https://dejure.org/1969,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Vertreibungsschaden an nach der Einbeziehung des Vertreibungsgebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung durch Beschlagnahme verlorenen Wirtschaftsgütern - Geltendmachung eines Vertreibungsschaden durch einen zunächst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    7. FeststellungsDV § 9 Abs. 1; FG § 11a; LAG § 359

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 181
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Rechtsfragen zur Anwendung der 7. FeststellungsDV, die in dem zurückverweisenden Urteil des Senats in dieser Sache vom 16. Januar 1969 - BVerwG 3 C 76.75 - (BVerwGE 31, 181) berührt worden waren, werden durch das jetzt angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts, das auf diese Verordnung nicht abhebt und sie überhaupt nicht erwähnt, nicht aufgeworfen.
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 89.71

    Schadensfeststellung für den Erwerber eines Wirtschaftsgutes in Polen - Begriff

    Eine Schadensfeststellung am Wirt Schafts gut kommt für den Erwerber nicht in Betracht, wenn der Eigentümer irrtümlich nicht als Volksdeutscher angesehen wurde und ihm deshalb der Besitz am Wirtschaftsgut entzogen wurde (Bestätigung von BVerwGE 31, 181).

    Der Senat hat auch schon entschieden, daß Nationalitätenvermögen im Sinne des § 9 Abs. 1 a.a.O. nur solche Wirtschaftsgüter sind, die bis zur Einbeziehung des fraglichen Gebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einem nichtdeutschen Volkszugehörigen oder Staatsangehörigen gehört hatten; der Senat hat ferner schon entschieden, daß der Schadensfeststellung zugunsten eines Volksdeutschen Vertriebenen nicht entgegensteht, daß er nach der Einbeziehung des Vertreibungsgebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung ein Wirtschaftsgut durch Beschlagnahme verloren hatte, weil er irrtümlich nicht als Deutscher angesehen wurde (Urteil vom 16. Januar 1969 - BVerwG III C 76.65 - [BVerwGE 31, 181]).

  • BVerwG, 30.08.1990 - 3 C 89.87

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem und

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  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen -

    Dem Urteil vom 16. Januar 1969 - BVerwG 3 C 76.65 - (BVerwGE 31, 181) liegt die Rechtsauffassung zugrunde, daß Rechtsverluste, die nach der Einbeziehung des Vertreibungsgebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung durch Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in bezug auf sogenanntes Nationalitätenvermögen veranlaßt worden sind, im Lastenausgleichsrecht nicht als rechtmäßig anerkannt werden.
  • BVerwG, 02.07.1970 - III C 144.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Hätte W. in diesem Zeitpunkt im Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelegen, so würde nach § 2 Abs. 2 der in Ausführung von § 359 Abs. 1 LAG und § 11 a Abs. 1 FG ergangenen 7. FeststellungsDV der Kläger von einer Schadensfeststellung ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1966 [BVerwGE 23, 187] und vom 16. Januar 1969 [BVerwGE 31, 181]).
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